15. Juni 2022

Allergene: Muss ich Allergene angeben?

ALLERGENE:  MUSS ICH SIE ANGEBEN?

Ob Nüsse, Laktose, Gluten oder Eier – viele Lebensmittel bzw. einzelne Bestandteile von ihnen können Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen. Gemäß der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung, kurz LMIV genannt, sind Sie als Lebensmittel verarbeitender Betrieb gesetzlich verpflichtet, diese Allergene zu kennzeichnen. Das betrifft nicht nur die deutliche Kennzeichnung von Allergenen in der Zutatenliste verpackter Lebensmittel, sondern auch bei losen Lebensmitteln und Speisen.

Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, diese Allergene entsprechend auszuzeichnen. Rechtssicherheit in Bezug auf geltende Auszeichnungspflichten bieten Ihnen nur die Systemlösungen von Meto – sowohl in Bezug auf die europäische LMIV, als auch hinsichtlich von Vorgaben speziell für den deutschen Markt.

Auch bei neuen gesetzlichen Vorgaben unterstützen wir Sie gerne – als „Retail Label Expert“ haben wir jahrzehntelange Erfahrung in der rechtssicheren Aus- und Kennzeichnung von Allergenen. Unsere Systemlösungen ermöglichen Ihnen die schnelle und effiziente Kennzeichnung dieser Stoffe. Namhafte Bertriebe der System- und Handelsgastronomie setzen bereits seit vielen Jahren auf unsere Expertise.

Etiketten, Informationsetiketten, Webeetiketten, Siegeletiketten, Lebensmittel, Gastronomie, Allergene
Wie können wir Ihnen helfen?

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratunggespräch

KEINE NEUIGKEITEN MEHR VERPASSEN!

Melden Sie sich zum Newsletter an und erhalten Sie nach der Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse alle Neuigkeiten rund um die weite Welt der Auszeichnung und Etiketten.  

newsletter-icon